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Im August vor zwei Jahren spürte Gabriela Erni (Name geändert) grosse Schmerzen in ihrer rechten Hüfte. Die 74-jährige Zürcherin liess sich in einer Gemeinschaftspraxis in Wallisellen ZH von einer Ärztin Kortison ins Hüftgelenk spritzen. Danach schmerzte die Leiste. Ernis Beschwerden wurden von Tag zu Tag schlimmer.
Ihre Ärztin meinte zunächst, es handle sich nur um einen Bluterguss. Sie überwies ihre Patientin erst in die Zürcher Universitätsklinik Balgrist, als die Schmerzen unerträglich wurden. Dort stellten die Ärzte einen schweren Infekt im Oberschenkel fest. Nach einer Notoperation wurde Ernis Bein mit Antibiotika behandelt. Auf zwei Wochen im Spital folgten drei Wochen in einer Rehaklinik.
Als die Zürcherin wieder nach Hause kam, war sie wegen der Schmerzen körperlich immer noch sehr eingeschränkt und auf die Hilfe der Spitex angewiesen. Ihr entstanden Kosten von mehreren Tausend Franken.
Ende 2022 schaltete Erni die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp ein. Ein Rechtsanwalt prüfte die Unterlagen und kam zum Schluss, dass die Behandlung mit der Kortisonspritze nicht steril durchgeführt worden war. Er verlangte von der Haftpflichtversicherung der Ärztin die Kosten für die Spitex zurück und dazu ein Schmerzensgeld.
Die Versicherung lehnte die Forderung zuerst ab. Erst nach einer Schlichtungsverhandlung beim Friedensrichter konnte Erni mit Hilfe des Anwalts im Juni mit der Versicherung einen Vergleich schliessen. Die Versicherung zahlte der Patientin pauschal 10'000 Franken.
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