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- Deshalb benötigt man eine Rechtsschutzversicherung
- Das bietet die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp
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Unter Juristen ist klar: recht haben ist gratis, recht bekommen aber kann ganz schön ins Geld gehen: Seit 2011 gilt in der Schweiz ein neues Zivilprozessgesetz – mit kostspieligen Folgen: Die klagende Partei muss die mutmasslichen Gerichtskosten im Voraus bezahlen.
Das mag für Reiche kein Problem darstellen. Auch nicht für Leute auf dem Existenzminimum – sie müssen keine Gerichtskosten zahlen. Anders sieht es jedoch für den Mittelstand aus: Der verlangte Kostenvorschuss beträgt je nach Streitsumme schnell mehrere Tausend Franken. Und weil das Prozessieren mit dem neuen Gesetz viel komplizierter wurde, sind die Parteien in der Regel auf einen Anwalt angewiesen. Und auch dieser verlangt oft einen Vorschuss, bevor er tätig wird. Beispiele:
Ein Mieter aus Zürich musste 3300 Franken vorschiessen, damit sich das Gericht überhaupt mit seiner Klage befasste. Er hatte Anspruch auf eine Mietzinsreduktion von 267 Franken pro Monat, weil der Referenzzinssatz für Mieten von 3 auf 1,5 Prozent gesunken war. Hinzu kamen mehr als 10 000 Franken Anwaltskosten. Die Klage wurde schliesslich gutgeheissen.
Ein Arbeitnehmer aus dem Kanton Bern musste dem Regionalgericht Biel 10 500 Franken Vorschuss bezahlen. Er hatte beim Bedienen einer Schälmaschine für Kartoffeln drei Finger verloren und verlangte vom Betrieb 90 000 Franken Schadenersatz. Die Maschine erfüllte seines Erachtens die Sicherheitsstandards nicht. Seine Anwaltskosten belaufen sich auf über 25 000 Franken. Der Fall ist noch hängig.
Auch ohne Gerichtskostenvorschuss kann Prozessieren ins Geld gehen. Das musste Claudia Bösch aus Ossingen ZH erfahren. Sie verunfallte unverschuldet mit ihrem Roller. Dabei erlitt sie unter anderem einen offenen Handgelenkbruch und ein Schleudertrauma. Ihr Handgelenk ist seither nicht mehr belastbar, und sie leidet an Rückenschmerzen.
Die Unfallversicherung Suva übernahm anfangs die Heilungskosten und zahlte ein Taggeld. Nach rund einem Jahr stellte sie ihre Zahlungen ein, obwohl die Gärtnerin laut ihrem Arzt nur noch maximal 60 Prozent arbeiten kann. Bösch wehrt sich seither mit Hilfe eines Anwalts gegen die Einstellung der Versicherungsleistungen. Das hat schon über 60 000 Franken gekostet. Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers hat erst rund die Hälfte der Anwaltskosten bezahlt.
Für Isaak Meier, ehemaliger Professor für Zivilprozessrecht an der Uni Zürich, ist angesichts solcher Kosten der Zugang zu den Gerichten für den Mittelstand nicht mehr gewährleistet. Meier bedauert dies: «Es scheint kein politischer Wille vorhanden zu sein, das zu ändern.»
«Normalverdienern Zugang ermöglichen»
Eine Rechtsschutzversicherung kommt im Prozessfall für Gerichts- und Anwaltskosten auf. Damit Normalverdiener ihre Rechte vor Gericht einklagen können, hat der K-Tipp nun die K-Tipp Rechtsschutz AG gegründet (siehe Kasten rechts). Sie übernimmt die Kosten ohne Mindeststreitwert oder Selbstbehalt. Sie handelt nur im Interesse der Versicherten und ist – wie der K-Tipp – nicht gewinnorientiert. Eine Jahresprämie kostet für Einzelpersonen 200 Franken und für Haushalte 220 Franken.
Isaak Meier begrüsst das: «Es ist der einzige Lösungsansatz, um Normalverdienern den Zugang zu den Gerichten zu ermöglichen.»
Deshalb benötigt man eine Rechtsschutzversicherung
Hohe Kostenvorschüsse schrecken viele Kläger ab, ihre Rechte vor Gericht durchzusetzen. Im Kanton Zürich ist die Anzahl der Zivilprozesse in den Jahren 2011 bis 2016 um 40 Prozent zurückgegangen, wie «Saldo» berich-tete («Saldo» 9/2018). Der Kläger muss die Gerichtskosten vorschiessen.
Diesen Vorschuss behält das Gericht, auch wenn der Kläger gewinnt. Er muss die Gerichts-kosten dann vom Beklagten einfordern und hoffen, dass dieser zahlungsfähig ist. Sonst bleibt auch der erfolgreiche Kläger auf den Gerichtskosten sitzen. Das Gleiche gilt für die Anwaltskosten.
Das bietet die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp
Die Abonnentinnen und Abonnenten des K-Tipp profitieren seit langem von kostenlosen schriftlichen und telefonischen Rechtsauskünften. Das wird weiterhin so bleiben. Das Problem: Mit einer Rechtsberatung allein ist vielen Leuten nicht gedient. Für die Durchsetzung ihrer rechtlichen Ansprüche auf Lohn, Versicherungsleistungen, Rückzahlung des Mietzinsdepots usw. sind sie auf die Gerichte angewiesen, wenn sie sich mit der Gegenpartei nicht einigen können. Das Prozessieren ist aber mit hohen Kosten verbunden, die viele Leute abschrecken.
Der K-Tipp hat mit der K-Tipp Rechtsschutz AG deshalb eine unabhängige, günstige und faire Versicherung ins Leben gerufen. Die Basisdeckung umfasst den Privatrechtsschutz. Versichert sind beispielsweise Streitigkeiten aus Arbeits-, Miet-, Patienten-, Schadenersatz- oder Versicherungsrecht bis zu 600 000 Franken. Zusätzlich versichern lassen sich für eine Mehrprämie der Verkehrsrechtsschutz und Streitigkeiten rund ums selbstbewohnte Wohneigentum.
Im Internet unter Ktipprechtsschutz.ch finden Sie weitere Informationen. Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen, den Versicherungsantrag und die Versicherungsinformation kann man auch unter Tel. 044 527 22 22 bestellen.
Adresse für Briefe: K-Tipp Rechtsschutz, Postfach, 8024 Zürich.
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