Ja. Befinden sich Schädlinge in einer Mietwohnung, handelt es sich rechtlich betrachtet um ­einen Mangel am Mietobjekt. Der Vermieter ist verpflichtet, für Abhilfe zu sorgen. Da sich die Kakerlaken bereits im ganzen Haus verbreitet haben, kann nicht mehr mit absoluter Sicherheit bestimmt werden, wer sie eingeschleppt hat.

Der Vermieter muss deshalb für die Kosten eines professionellen Schädlingsbekämpfers aufkommen. Sollte der Vermieter jedoch nichts unternehmen, können Sie bei der zuständigen Schlichtungsbehörde den Mietzins hinter­legen. Zudem haben Sie Anspruch auf eine Mietzinsreduktion. Sie sollten sofort mit eingeschriebenem Brief bei Ihrem Vermieter reklamieren und ihm eine Frist zur Behebung der Schädlingsplage setzen.