Ja. Solche Gegenstände sind in der Hausratversicherung unter dem Titel «Anvertraute Sachen» grundsätzlich mitversichert. Gemeint sind Gegenstände von «Fremden» (Bekannte, Freunde usw.), die Ihnen zur Aufbewahrung beziehungsweise zum Gebrauch anvertraut wurden. In der Regel sind auch anvertraute Tiere versichert. Ins gleiche Kapitel fallen Effekten von Gästen, die bei Ihnen zu Besuch sind.

Beachten Sie aber die Finessen der Versicherungsbedingungen:
- Bei den anvertrauten Sachen sind oft nur «dem privaten Gebrauch dienende» Sachen versichert. Der Laptop des Arbeitgebers ist dann nicht versichert.
- Viele Gesellschaften decken solche Schäden nur bis zu einer bestimmten Summe (oft 3000 oder 5000 Franken). Es kann sogar sein, dass Gästeeffekten nur bis 3000 oder 5000 Franken versichert sind, während für anvertraute Sachen der Schaden bis in Höhe der in der Police genannten Versicherungssumme für den gesamten Hausrat gedeckt ist.
- Oft müssen versicherte Personen in solchen Fällen einen Selbstbehalt von beispielsweise 200 Franken selber übernehmen.

(bd)