Inhalt
01.10.2008
Über www.jobwinner.ch bewirbt sich Jeannine Nöhler (Name geändert) aus Flawil SG bei Jobconsult in Zürich für eine Stelle. Die 35-Jährige schickt der Temporärfirma ihre Unterlagen. Wenig später teilt man ihr per Mail mit, die Stelle sei bereits vergeben.
Nöhler will ihr Bewerbungsdossier wieder. Doch Jobconsult weigert sich: «Wie Sie unserer Homepage entnehmen können, schicken wir keine Dossiers zurück», teilt man ihr schriftlich mit. Aber: Nöhler sah das Stelleninserat bei Jobwinner.ch, wo kein entsprechender Vermerk vorhanden ist. Sie fährt nach Oerlikon, zu Jobconsult: «Ich dachte mir, wenn sie mein Dossier schon nicht zurückschicken, hole ich es mir selbst.» Doch Nöhler wird abgewimmelt.
Gegenüber dem K-Tipp behauptet Geschäftsführer Daniel Künzli, Nöhler habe sich nie bei Jobconsult beworben. Dies, obwohl die Firma ihr per Mail eine Absage geschickt hat, die dem K-Tipp vorliegt.
Tipps
- Wurde Ihre Bewerbung abgelehnt, können Sie Ihre Unterlagen nach zwei, drei Wochen zurückfordern.
- Wer nach einer Anstellung nicht will, dass die Bewerbung im Personaldossier landet, kann sie ebenfalls zurückverlangen.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden