Über www.jobwinner.ch bewirbt sich Jeannine Nöhler (Name geändert) aus Flawil SG bei Jobconsult in Zürich für eine Stelle. Die 35-Jährige schickt der Temporärfirma ihre Unterlagen. Wenig später teilt man ihr per Mail mit, die Stelle sei bereits vergeben.

Nöhler will ihr Bewerbungsdossier wieder. Doch Jobconsult weigert sich: «Wie Sie unserer Homepage entnehmen können, schicken wir keine Dossiers zurück», teilt man ihr schriftlich mit. Aber: Nöhler sah das Stelleninserat bei Jobwinner.ch, wo kein entsprechender Vermerk vorhanden ist. Sie fährt  nach Oerlikon, zu Jobconsult: «Ich dachte mir, wenn sie mein Dossier schon nicht zurückschicken, hole ich es mir selbst.» Doch Nöhler wird abgewimmelt.

Gegenüber dem K-Tipp behauptet Geschäftsführer Daniel Künzli, Nöhler habe sich nie bei Jobconsult beworben. Dies, obwohl die Firma ihr per Mail eine Absage geschickt hat, die dem K-Tipp vorliegt.

Tipps

  • Wurde Ihre Bewerbung abgelehnt, können Sie Ihre Unterlagen nach zwei, drei Wochen zurückfordern.
  • Wer nach einer Anstellung nicht will, dass die Bewerbung im Personaldossier landet, kann sie ebenfalls zurückverlangen.