Inhalt
K-Tipp 9/2007
09.05.2007
Ja. Viele Juristinnen und Juristen sind der Auffassung, dass ein Gerät auch dann mangelhaft ist, wenn die Gebrauchsanweisung falsche, unzureichende oder unverständliche Informationen enthält.
Diese Auffassung hat das Bundesgericht in einem Urteil bestätigt. Damals ging es um mangelhafte Handbücher für ein EDV-System. Das Gericht entschied, dass man einen Kaufvertrag rückgängig machen kann, wenn Handbücher den Gebrauch des Kaufgegenstandes verunmöglichen (Bundesgerichtsurteil 124 III 456 vom 27. August 1998).
Wendet man dieses Urteil auf Ihren Fall an, können Sie die Stereoanlage zurückgeben, falls die Gebrauchsanweisung tatsächlich so mangelhaft ist, dass Sie das Gerät nicht brauchen können.
Übrigens: Ebenfalls nicht akzeptieren muss ein Käufer, wenn ein Handbuch oder eine Bedienungsanleitung in einer Fremdsprache abgefasst ist, die er nicht versteht.
(st)
Diese Auffassung hat das Bundesgericht in einem Urteil bestätigt. Damals ging es um mangelhafte Handbücher für ein EDV-System. Das Gericht entschied, dass man einen Kaufvertrag rückgängig machen kann, wenn Handbücher den Gebrauch des Kaufgegenstandes verunmöglichen (Bundesgerichtsurteil 124 III 456 vom 27. August 1998).
Wendet man dieses Urteil auf Ihren Fall an, können Sie die Stereoanlage zurückgeben, falls die Gebrauchsanweisung tatsächlich so mangelhaft ist, dass Sie das Gerät nicht brauchen können.
Übrigens: Ebenfalls nicht akzeptieren muss ein Käufer, wenn ein Handbuch oder eine Bedienungsanleitung in einer Fremdsprache abgefasst ist, die er nicht versteht.
(st)
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden