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Ja. Die Kesb kann Ihnen die elterliche Sorge gegen Ihren Willen dann entziehen, wenn Sie Ihre Aufgaben als Mutter etwa wegen Unerfahrenheit, Krankheit oder Gewalttätigkeit nicht wahrnehmen können. Oder wenn Sie sich nicht richtig um Ihre Tochter kümmern oder Ihre Pflichten ihr gegenüber grob vernachlässigen. Nach einem Sorgerechtsentzug hätten Sie höchstens noch ein Besuchsrecht.
Gut zu wissen: Das Sorgerecht darf immer nur dann entzogen werden, wenn mildere Massnahmen nicht ausreichen. Das sind etwa Ermahnungen, die Ernennung eines Beistands für das Kind oder die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie.
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