Inhalt
Ja. Lassen sich die Unstimmigkeiten in Gesprächen mit dem Beistand nicht beseitigen, können Sie sich an die Erwachsenenschutzbehörde wenden und einen Wechsel des Beistands beantragen. Die Erwachsenenschutzbehörde wird dann entscheiden, ob Sie einen neuen Beistand erhalten.
Sie wird Ihrem Wunsch entsprechen, wenn Ihr Beistand seine Pflichten derart verletzt und das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und dem Beistand so zerrüttet ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Sieht die Erwachsenenschutzbehörde keinen Grund für einen Wechsel des Beistands, können Sie den Entscheid mit einer Beschwerde vom Gericht überprüfen lassen.
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Beistand Wechsel
Wir befinden uns in selber Situation, und der KESB wurde mittgeteilt das eine solche zusammen Arbeit mit dem Beistand nicht möglich ist, deshalb nach einem anderen Beistand gesucht werden soll. Vorschlag wurde an die KESB, gemacht, dass man vom Sozialamt in Weinfelden eine Berufsbeistand die Angelegenheit übernehmen würde doch wurde dies von der KESB Gossau SG abgelehnt mit der Begründung; finanziell zu teuer! Welche Möglichkeit gibst noch bevor man gerichtlich vorgeht?