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Viele Fachjuristen sind jedoch der Auffassung, dass ein Gerät auch dann mangelhaft ist, wenn eine Gebrauchsanweisung falsche oder unzureichende Informationen enthält. Diese Auffassung wurde jüngst in einem Urteil des Bundesgerichts bestätigt: Es hat festgestellt, dass ein fehlerhaftes Handbuch für eine Computersoftware einem Fehler an der Software selber gleichzusetzen ist.
Wendet man dieses Urteil analog auf Ihren Fall an, können Sie den DVD-Player zurückgeben, falls die mangelhafte Gebrauchsanweisung dazu führt, dass das Gerät für Sie völlig unbrauchbar ist.
Weigert sich der Verkäufer, das Gerät zurückzunehmen, müssen Sie beim Zivilgericht eine Klage auf Rückerstattung des Kaufpreises einreichen.
(dw)
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