Es kommt auf die Krankenkasse an. Bei den freiwilligen Zusatzversicherungen sind das Versicherungsvertrags-Gesetz (VVG) einerseits und die vertraglichen Abmachungen bzw. die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der jeweiligen Krankenkasse andererseits massgebend. Dies im Unterschied zur obligatorischen Grundversicherung, wo die Kündigungsmodalitäten im Gesetz geregelt und für alle Kassen gleich sind.

Das sind die Details:
- Im Normalfall (wenn die Prämie nicht steigt) ist der Kündigungstermin der Zusatzversicherungen bei den meisten Krankenkassen Ende September.
- Bei Prämienerhöhungen gilt bei sämtlichen Kassen ein ausserordentliches Kündigungsrecht, nachdem die Kasse die neue Prämie im Oktober mitgeteilt hat.
- Wenn nur eine von mehreren Zusatzversicherungen teurer wird, können Versicherte bei einigen Kassen nur gerade die betroffene Teildeckung kündigen, die anderen nicht.

Wenn also beispielsweise nur die Zusatzdeckung für besondere Leistungen teurer wird, die Spitalzusatzversicherung für die halbprivate Abteilung hingegen nicht, ist nur die erstere kündbar, der Spitalzusatz hingegen nicht.

Diese Regelung gilt gemäss AVB für Groupe Mutuel, KPT (seit 2004), Innova, ÖKK, Supra, Swica und Visana.

Andere Versicherer erlauben in einem solchen Fall ausdrücklich die Kündigung der ganzen Police bzw. aller Zusatzversicherungen (auch wenn nicht alle teurer werden). Zu ihnen gehören EGK, Helsana, Intras, Sanitas und Wincare. In die gleiche Kategorie gehören auch Atupri, Concordia und CSS, weil ihre Versicherungsbedingungen diesen Fall nicht klar regeln - und dann gilt das VVG.

Die Kündigungsfristen infolge Prämienerhöhung sind ebenfalls von Kasse zu Kasse unterschiedlich:
- Bei EGK und Innova sind es 30 Tage nach Erhalt der Prämienmitteilung.
- Bei KPT, Helsana, Intras und ÖKK muss der Brief spätestens am 30. November eingetroffen sein.
- Bei Atupri, Concordia, CSS, Groupe Mutuel, Sanitas, Supra, Swica, Visana und Wincare muss die Kündigung einer Zusatzversicherung infolge Prämienerhöhung spätestens am 31. Dezember eingetroffen sein.

Konsultieren Sie dazu Ihre AVB.

Tipp: Oft werden Zusatzversicherungen teurer, weil die versicherte Person in eine andere Altersklasse eingeteilt wird. Zu diesem Fall heisst es in den meisten Versicherungsbedingungen, das ergebe kein Kündigungsrecht infolge Prämienerhöhung.

Das Aufsichtsamt hat aber die Krankenkassen angewiesen, in solchen Fällen die Kündigung trotzdem zuzulassen. Alle 15 grossen vom K-Tipp angefragten Kassen geben an, dass sie sich an die Vorgabe des Aufsichtsamtes halten. Die Assura hat die Frage des K-Tipp nicht beantwortet.

(em)