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23.07.2020
Ja. Zu Lebzeiten können Sie über Ihr Vermögen frei verfügen – egal, was im Erbvertrag steht. Denn ein Erbvertrag hindert Sie nicht daran, Ihr eigenes Hab und Gut zu verbrauchen oder zu verschenken, solange Sie leben. Nach dem Tod gilt: Es gibt nur das zu verteilen, was noch übrig ist. Ihre Freundin kann also nur dann einen Anspruch auf die Golduhr geltend machen, wenn diese dannzumal noch vorhanden ist.
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