Ja. Sie können Ihren Lebenspartner im Testament als Alleinerben einsetzen; weil Sie keine erbberechtigten Verwandten haben, müssen Sie auch keine Pflichtteile beachten.

Sollte Ihr Partner nach Ihnen sterben, würden tatsächlich seine Verwandten alles erben - und damit auch von dem Geld profitieren, das er vorher von Ihnen geerbt hat.

Das können Sie verhindern, indem Sie Ihren Freund im Testament ausdrücklich als Vorerben und eine andere Person oder andere Personen Ihres Wunsches - beispielsweise ein Göttikind - als Nacherben ernennen.

Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:

- Soll Ihr Partner das von Ihnen geerbte Vermögen unbeschränkt für sich brauchen können, müssen Sie die Nacherben «auf den Überrest» setzen. In diesem Fall darf Ihr Freund das Erbe nach Belieben verbrauchen. Stirbt er, geht der Rest Ihres Vermögens an die von Ihnen bestimmten Nacherben - und nicht an seine Verwandten.

- Sie können Ihren Partner testamentarisch aber auch verpflichten, die gesamte Erbschaft für die von Ihnen bestimmten Nacherben zu erhalten. Dann darf er nur die Zinsen des Vermögens verbrauchen oder in der vererbten Liegenschaft wohnen und sie nutzen.

(ln)