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K-Tipp 05/2021
09.03.2021
Letzte Aktualisierung:
10.03.2021
10.03.2021
Ja. Wer gemäss einer Patientenverfügung die Entscheidungen über medizinische Massnahmen treffen soll, ist nicht verpflichtet, die Aufgabe zu übernehmen. Und er kann das Amt auch jederzeit niederlegen.
Besprechen Sie Ihre Bedenken unbedingt mit Ihrer Mutter. Dann kann sie in ihrer Patientenverfügung eine Ersatzperson bestimmen, die gegebenenfalls für Sie einspringen könnte.
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