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12.11.2019
Ja. In einem ersten Schritt müssen Sie beim Gericht am Sitz des Arbeitgebers Ihres Mieters ein Arrestbegehren stellen. Bewilligt das Gericht Ihr Gesuch, wird es einen Arrestbefehl an das zuständige Betreibungsamt erlassen. Anschliessend sperrt das Betreibungsamt den das Existenzminimum übersteigenden Teil des Lohns Ihres Mieters. Danach können Sie ihn innert zehn Tagen am Arrestort betreiben.
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