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23.04.2020
Ja. Das protokollierte Mitarbeitergespräch gehört zu Ihrem Personaldossier. Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht zur Einsicht in Ihre Personalakte. Der Arbeitgeber muss Ihnen die Auskunft grundsätzlich schriftlich geben – beispielsweise durch Fotokopien. Nicht herausgeben muss Ihr Vorgesetzter persönliche Notizen des Gesprächs, die er für sich gemacht hat.
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