Pensionierung
«Ich wurde Ende 2012 pensioniert. Meine dritte Säule löste ich noch im Dezember auf. Leider veranlasste mein Arbeitgeber die Auszahlung des Pensionskassenkapitals auch schon im Dezember. Werden nun alle diese Beträge zusammengezählt, was mir eine höhere Progression bescheren würde?»
Nein. Da Sie Ende Dezember pensioniert wurden und somit bis Ende Jahr versichert waren, wurde Ihre Pensionskasse erst am 1. Januar 2013 fällig. Folglich zahlen Sie auf das Pensionskassengeld erst nächstes Jahr Steuern.
Nebenerwerb
«Ich wohne im Kanton Bern und beziehe eine AHV-Rente plus Ergänzungsleistungen. Daneben verdiene ich mit einem Nebenjob 3000 Franken. Kann ich für diesen Nebenerwerb etwas abziehen?»
Ja. Im Kanton Bern können Sie einen Nebenerwerbsabzug von 20 Prozent, mindestens aber 800 Franken machen. Bei Ihnen ergeben 20 Prozent von 3000 Franken einen Betrag von 600 Franken, weshalb Sie den Mindestbetrag von 800 Franken als Berufsauslagen abziehen können.
Spenden
«Ich wohne im Kanton Graubünden und spende jährlich einige Hundert Franken an gemeinnützige Organisationen. Die Steuerbehörde hat mir gesagt, ich könne nur 100 Franken abziehen. Ist das wirklich so?»
Nein. Es können alle Geldspenden abgezogen werden, die an anerkannte gemeinnützige Organisationen gehen. Nach oben ist der abziehbare Betrag aber begrenzt – im Kanton Graubünden auf 20 Prozent des Nettoeinkommens.
Leibrente
«Ich habe eine Leibrente gekauft. Das Geld dazu stammt von meinem Einkommen, das bereits einmal besteuert wurde. Fallen nun erneut Steuern an, wenn mir diese Rente ausgezahlt wird?»
Ja. Bei der Auszahlung der Leibrente wird wieder die Einkommenssteuer fällig. Solche Zahlungen sind jedoch nur zu 40 Prozent steuerpflichtig.
Ausgleichszins
«Für die Steuerperiode 2010 erhielt ich erst Ende letztes Jahr eine definitive Steuerrechnung. Daher hatte ich für diese Periode auch eine zu tiefe provisorische Steuerrechnung gezahlt. Nun verlangt die Steuerbehörde auf der Nachzahlung Ausgleichszinsen von 50 Franken. Zu Recht?»
Ja. Als Steuerpflichtiger haben Sie eine Meldepflicht, wenn Sie eine zu tiefe Steuerrechnung erhalten. Da in Ihrem Fall eine Nachzahlung geschuldet ist, darf die Steuerbehörde auf diesem Betrag Ausgleichszinsen belasten.
Scheidung
«Kann ich die Kosten meiner Scheidung von den Steuern abziehen?»
Nein. Diese Kosten sind nicht abzugsberechtigt.
Heirat
«Wir haben letztes Jahr geheiratet und wohnen im Kanton Zürich. Müssen wir für das Steuerjahr 2012 eine gemeinsame Steuererklärung einreichen?»
Nein. Im Kanton Zürich gilt die Regelung, dass für das Jahr, in dem man geheiratet hat, jeder Ehegatte eine separate Steuererklärung einreichen muss.
Schenkung
Schenkung
«Meine Mutter beabsichtigt, bald ins Altersheim zu gehen. Vorher möchte sie ihr Haus verschenken – an die Kinder oder die Enkelkinder. Was empfiehlt sich aus steuerlicher Sicht?»
Massgebend sind die Tarife der Schenkungssteuer im Kanton, in dem das Haus steht – bei Bargeld richtet sich die Regelung nach dem Kanton, in dem der Schenkende wohnt. Meist sind Schenkungen an direkte Nachkommen – und dazu gehören Kinder und Enkel – von der Schenkungssteuer befreit. Erkundigen Sie sich aber zur Sicherheit vorgängig bei der Steuerbehörde.
Selbständigkeit
«Wir wohnen im Kanton Aargau, und meine Frau hat ein Nagelstudio in Zürich. Nun haben wir von beiden Kantonen eine Steuererklärung erhalten. Was müssen wir tun?»
Bei Selbständigkeit wird der Erwerb dort versteuert, wo diese Erwerbstätigkeit ausgeübt wird. Der gemeinsame Wohnort im Aargau bleibt jedoch Ihr Hauptsteuerdomizil. Sie müssen also die Steuererklärung des Kantons Aargau vollständig ausfüllen und dort auch den Nebenerwerb Ihrer Frau deklarieren. Die Steuererklärung des Kantons Zürichs müssen Sie nicht ausfüllen. Eine Kopie der ausgefüllten Steuererklärung können Sie anschliessend an den Kanton Zürich schicken. Es wird dann eine Steuerausscheidung für die beiden Kantone erstellt.
Spesen
«Ich arbeite im Aussendienst und habe entsprechend viele Geschäftsauslagen. Dafür erhalte ich relativ hohe Tagespauschalen als Spesen. Werden diese als Einkommen versteuert?»
Nein. Sie müssen aber belegen, dass die beruflichen Auslagen tatsächlich angefallen sind. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Quittungen aufbewahren.
Fahrtkosten
«Mein Mann ist gehbehindert und muss deshalb regelmässig in die Therapie. Kann er die Fahrtkosten als Abzug geltend machen?»
Nein. In solchen Fällen können Betroffene nur die eigentlichen Krankheitskosten in Abzug bringen.
Büro zu Hause
«Ich arbeite einen Tag pro Woche von zu Hause aus. Sind für mein Arbeitszimmer Steuerabzüge zulässig?»
Wer regelmässig zu Hause arbeitet, darf im Prinzip die Kosten für das Arbeitszimmer beim Bund und in vielen Kantonen vom steuerbaren Einkommen abziehen. Voraussetzung ist allerdings, dass dieses Zimmer effektiv nur als Büro genutzt wird und es unzumutbar ist, die Arbeit am eigentlichen Arbeitsort zu erledigen – beispielsweise weil der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz zur Verfügung stellen kann oder der Arbeitsweg zu lang ist. Davon ist bei Ihnen aber eher nicht auszugehen, da Sie in der Regel im Büro arbeiten.
Wäre ein Abzug für Ihr Büro zu Hause zulässig, könnten Sie dafür den Fahrweg zur eigentlichen Arbeitsstelle und die dort anfallenden Verpflegungskosten nur für vier statt für fünf Tage abziehen.
Kinderabzug
«Meine Tochter hat im Mai 2012 ihre Lehre abgeschlossen. Kann ich den Kinderabzug bis Mai 2012 geltend machen?»
Nein. Stichtag ist der 31. Dezember 2012. Zu diesem Zeitpunkt war Ihre Tochter nicht mehr in der Lehre.
Eigenmietwert
«Für mein Haus bin ich im Rahmen des Eigenmietwerts steuerpflichtig. Letzten Sommer verursachte eine Baustelle in der unmittelbaren Umgebung viel Lärm. Vermindert sich dadurch der Eigenmietwert?»
Nein. Eine vorübergehende Störung rechtfertigt keine Reduktion.
Geldnot
«Nach ein paar Jahren Erwerbstätigkeit habe ich jetzt eine weitere Ausbildung in Angriff genommen. Leider ist es mir unter diesen Umständen nicht möglich, die Steuern auf einen Schlag zu zahlen. Was soll ich tun?»
Am besten nehmen Sie persönlich Kontakt mit dem Steueramt auf und regeln die Zahlungsmodalitäten. In Frage kommt eine Ratenzahlungsvereinbarung, allenfalls sogar ein (Teil-)Steuererlass.
Fristenaufschub
«Wegen fehlender Unterlagen wird es mir nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht per 31. März einzureichen. Kann ich diese Frist verlängern?»
Ja. Senden Sie den Steuerbehörden noch vor Ablauf des Termins ein begründetes Gesuch um Fristverlängerung zu. Das wird in der Regel anstandslos bewilligt – in einigen Kantonen jedoch nur gegen eine Gebühr.
Arztrechnung
«Die Rechnung für meine Darmspiegelung wird von der Krankenkasse nicht übernommen. Kann ich sie wenigstens von den Steuern abziehen?»
Grundsätzlich können Sie alle selbst bezahlten Krankheitskosten, die medizinisch begründet sind, in der Steuererklärung angeben. Verwenden Sie hierfür das «Formular Krankheits- und Unfallkosten». Der Bund und die meisten Kantone lassen den Steuerabzug für Krankheitskosten aber erst zu, wenn diese im betreffenden Steuerjahr 5 Prozent des Reineinkommens übersteigen.
Nachhilfe
«Mein Kind bekommt Nachhilfeunterricht. Kann ich dafür einen Abzug in der Steuererklärung des Kantons Aargau machen?»
Nein. Ausbildungskosten sind im Kanton Aargau und in den meisten anderen Kantonen nicht abziehbar.
Erneuerungsfonds
«Kann ich als Stockwerkeigentümer für meine Einzahlungen in den Erneuerungsfonds einen Steuerabzug geltend machen?»
Ja. Solche Einzahlungen können im Rahmen des effektiven Liegenschaftsunterhaltes abgezogen werden – falls Sie die effektiven Kosten einzeln angeben und nicht die Pauschale geltend machen.
Mieteinnahmen
«Mein Freund zahlt mir die Hälfte meiner Wohnungsmiete. Muss ich diesen Betrag versteuern?»
Nein. Dabei handelt es sich nicht um Einkommen. Anders sieht es aus, wenn man aus einem Mietverhältnis einen Gewinn erzielt. Das würde als Einkommen gelten.
Leasingraten
«Ich habe ein Auto geleast. Kann ich die Raten in der Steuererklärung abziehen?»
Wenn Sie selbständigerwerbend sind, können Sie die Aufwendungen unter Umständen als geschäftlich begründeten Aufwand abziehen. Angestellte hingegen können Leasingkosten nicht abziehen.
Auto
«Meine Lebenspartnerin und ich haben ein gemeinsames Auto. Eingelöst ist es auf ihren Namen. Wie muss ich das Auto deklarieren?»
Massgebend sind die Eigentumsverhältnisse. Da Sie beide je zur Hälfte Eigentümer sind, müssen Sie den aktuellen Wert des Autos je hälftig in beiden Steuererklärungen als Vermögen angeben.
Buchtipp
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