Ja. Das sind die Details, die Sie wissen müssen:
- Für eine Kündigung von Zusatzversicherungen gilt bei den meisten Kassen eine dreimonatige Frist. Wer auf Ende Jahr kündigen will, muss dafür sorgen, dass die Kündigung bis Freitag, 29. September, bei der Kasse eintrifft.
- Sollte eine Zusatzversicherung auf das Jahr 2007 teurer werden, können Sie auch noch im November oder Dezember (je nach Reglement) «infolge Prämienanpassung» kündigen. Darauf sollten Sie aber nicht setzen, denn viele Zusatzversicherungs-Prämien bleiben 2007 gleich. Falls Sie Ihren Zusatz auf Ende Jahr so oder so aufgeben möchten, dürfen Sie also den Stichtag 29. September auf keinen Fall verpassen.
- Einige Krankenkassen haben Zusatzversicherungen oder Versicherungsmodelle mit langjähriger Laufzeit (insbesondere Assura und Groupe Mutuel). Hier müssen Sie das Ende der Laufzeit abwarten - ausser bei Prämienerhöhungen. Steigen die Prämien, können Sie auch noch im November oder Dezember kündigen, sonst nicht.
- Einige Krankenkassen kennen eine sechsmonatige Kündigungsfrist auf Ende Jahr. Für das Jahr 2006 ist diese Kündigungsmöglichkeit Ende Juni abgelaufen. Hier können Sie ebenfalls nur noch bei einer Prämienerhöhung kündigen.

Wichtig: Falls Sie Ihre Zusatzversicherung behalten, aber den Anbieter wechseln möchten, sollten Sie erst kündigen, wenn Sie vom neuen Versicherer die schriftliche Bestätigung haben, dass Sie aufgenommen sind.

Falls Sie also jetzt noch wechseln wollen, müssen Sie sich sputen und sofort Offerten einholen und den Versicherungsantrag einschicken. Denn bei den Zusatzversicherungen prüfen die Krankenkassen den Gesundheitszustand genau - und das kann dauern. Die Kasse kann Antragsteller ohne Angabe von Gründen ablehnen. Gerade bei älteren Leuten oder Menschen mit längerer Krankengeschichte tun sie das auch.
Tipp: Es kommt immer wieder vor, dass Frauen auf Anraten eines Versicherungsmaklers die Spitalzusatzversicherung wechseln - gerade im Hinblick auf eine Geburt. Das ist trügerisch, denn in solchen Fällen gilt bei allen Kassen eine Karenzfrist von mindestens neun Monaten oder in Einzelfällen gar von zwei Jahren. Innerhalb dieser Frist werden Geburten nicht bezahlt, und die Frau muss die halbprivate oder private Abteilung selber zahlen oder auf der allgemeinen Abteilung gebären.

Bei der obligatorischen Grundversicherung hingegen müssen Sie jetzt noch nichts tun. Sie können im Gegenteil in Ruhe die neuen Prämien abwarten und vergleichen; diese werden Anfang Oktober bekannt sein. Anschliessend haben Sie bis Ende November Zeit, um die Grundversicherung bei Ihrer jetzigen Krankenkasse zu kündigen - und zwar unabhängig davon, ob die Prämie steigt oder nicht. Die Anmeldung bei der neuen Kasse können Sie auch noch im Dezember abschicken.

(em)