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08.07.2015
Ja. In die Personalakte gehören alle Angaben, die für das Arbeitsverhältnis von Bedeutung sind (Name, Geburtsdatum, AHV-Nummer, Qualifikationen usw.). Der Arbeitnehmer hat ein Recht zur Einsicht in diese Daten. Der Arbeitgeber muss die Auskunft kostenlos und in der Regel schriftlich geben (z. B. durch Fotokopien).
Die Angaben in der Personalakte müssen stimmen. Andernfalls kann der Angestellte eine Korrektur verlangen. Manchmal ist strittig, ob eine Information richtig oder falsch ist, etwa wenn der Arbeitnehmer mit der Beurteilung des Vorgesetzten nicht einverstanden ist. Dann kann der Angestellte einen Bestreitungsvermerk im Dossier eintragen lassen. So ist aus den Akten ersichtlich, dass der Arbeitnehmer mit der Einschätzung nicht einverstanden ist.
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