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K-Tipp 04/2025
25.02.2025
Ja, verlangen Sie von der Ausgleichskasse, die Ihnen die Rente überweist, die genaue Berechnung. Das ist kostenlos. Dann können Sie prüfen, ob alle Einzahlungen während des Erwerbslebens und allfällige Kindergutschriften berücksichtigt und die Beiträge mit den richtigen Aufwertungsfaktoren berechnet wurden. Falls Sie aufgrund der Unterlagen immer noch Zweifel haben, sollten Sie die Rente von einem Anwalt prüfen lassen, der sich im
Sozialversicherungsrecht auskennt.
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