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K-Tipp 08/2022
19.04.2022
Ja. Wer seinen Vor- oder Nachnamen ändern möchte, kann bei der Regierung des Wohnkantons ein Gesuch auf Namensänderung stellen. Dafür braucht es «achtenswerte Gründe». Das heisst: Eine Namensänderung wird nur bewilligt, wenn der bisherige Name mit offensichtlichen Nachteilen oder zumindest mit Unannehmlichkeiten verbunden ist. Ein Gesuch auf Namensänderung sollte daher gut begründet und belegt werden.
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