Ja. In geschlossenen Räumen, in denen mehrere Personen arbeiten, ist das Rauchen grundsätzlich verboten. Sie können deshalb auf einem rauchfreien Arbeitsplatz bestehen.

Ausnahmen gelten nur im Gastgewerbe: Hier können Angestellte, falls sie einverstanden sind, in einem Raucherbetrieb oder Raucherraum beschäftigt werden.

Zuständig für Kontrolle und Durchsetzung des Rauchverbots am Arbeitsplatz ist das kantonale ­Arbeitsinspektorat. Sie finden die Adresse unter www.arbeitsinspektorat.ch. Dort können Sie melden, dass Ihr Betrieb gegen das Rauchverbot verstösst, und darum bitten, dass Sie anonym bleiben. Das Arbeits­inspektorat wird daraufhin Kontrollen durchführen. Hält sich der Arbeitgeber nicht ans Rauchverbot, können er und die Rauchenden mit Bussen bis zu 1000 Franken bestraft werden.

Ein Betrieb darf das Rauchen in ausreichend belüfteten Raucherräumen und Räumen mit Einzel­arbeitsplatz erlauben. Der Arbeitgeber muss allerdings dafür sorgen, dass die in angrenzenden Zimmern tätigen Mitarbeiter nicht durch den Rauch ­belästigt werden.