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K-Tipp 16/2019
01.10.2019
Letzte Aktualisierung:
10.10.2019
10.10.2019
Ja. Sie können in Ihrem Testament festhalten, dass die Schweizer Behörden an Ihrem Heimatort für die Abwicklung Ihres Nachlasses zuständig sein sollen. Das hat auch zur Folge, dass Ihr Nachlass dem Schweizer Erbrecht untersteht.
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