Grundsätzlich nein. Sie haben einen befristeten Mietvertrag mit einer festen Vertragsdauer von 14 Tagen unterschrieben, der auch einzuhalten ist. Daher können Sie im Prinzip von diesem Vertrag nicht mehr zurücktreten.

Das heisst: Wenn Sie jetzt nichts unternehmen und einfach nicht hinfahren, müssen Sie den geforderten Betrag trotzdem zahlen.

Aber: Auch bei gemieteten Ferienwohnungen kann man einen Ersatzmieter stellen. Er muss für den Vermieter zumutbar und zahlungsfähig sein. Zudem muss der Ersatzmieter bereit sein, den Mietvertrag zu den bisherigen Bedingungen - Dauer, Mietzins usw. - zu übernehmen.

Einen Ersatzmieter zu finden dürfte kein Problem sein, wenn Sie die Wohnung in der Hauptsaison gemietet haben. Die Kosten für die Suche müssen Sie selber zahlen. Natürlich kann der Vermieter Sie aus Kulanz aus dem Mietvertrag aussteigen lassen. Rechtlich ist er dazu aber nicht verpflichtet.

Übrigens: Falls Sie eine gemietete Ferienwohnung wegen Krankheit, Unfall oder Todesfall in der Familie nicht beziehen können, zahlt dies in der Regel eine allfällig abgeschlossene Reise-Annullierungskostenversicherung.

(ai)