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16.06.2020
Ja. Führt die Änderung zu einer Wertverminderung der Reise um mehr als 10 Prozent, liegt eine «wesentliche Vertragsänderung» gemäss Gesetz vor.
Dies ist bei Ihnen der Fall. Sie dürfen daher vom Vertrag zurückzutreten, falls Sie die Änderung nicht akzeptieren wollen. Wenn Sie sich für den Rücktritt entscheiden, können Sie wählen:
Sie können die Rückzahlung des gesamten bezahlten Preises verlangen.
Falls Ihnen der Reiseveranstalter die Teilnahme an einer anderen gleich- oder höherwertigen Reise anbietet, können Sie das annehmen.
Falls man Ihnen eine andere minderwertige Reise mit Vergütung der Differenz vorschlägt, können Sie das akzeptieren.
Zudem gilt: Entsteht Ihnen als Folge der Vertragsänderung ein zusätzlicher finanzieller Nachteil, können Sie vom Veranstalter dessen Ersatz fordern.
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