Ja. Man kann ein Testament entweder selber verfassen oder dafür einen Notar aufsuchen. Es ist aber nicht nötig, einen Notar zu bemühen. Das ist mit Kosten verbunden. Die Gebühren der Notare unterscheiden sich von Kanton und zu Kanton.
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Vom Testament bis zur Erbteilung: Das Wichtigste über Erbvorbezüge, Ehe- und Erbverträge, Willensvollstrecker und Pflichtteile.
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