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Ja. Ein Zahlungsbefehl darf auch einer urteilsfähigen Person ausgehändigt werden, die mit dem Schuldner im gleichen Haushalt lebt – also auch Ihrer Freundin. Erhebt sie in Ihrem Auftrag Rechtsvorschlag, ist das gültig. Sie muss das spätestens 10 Tage nach der Zustellung des Zahlungsbefehls tun.
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