Ja. Wer Zeuge einer Straftat oder einer Verletzung der Verkehrsregeln wird, kann Anzeige erstatten.

Der Automobilist, der Sie verzeigt hat, war möglicherweise in Begleitung von Zeugen oder verfügte über andere konkrete Hinweise. Und offenbar war seine Aussage so glaubhaft, dass die Polizei die Busse für gerechtfertigt hält.
Sollten Sie aber unschuldig sein, können Sie die Busse anfechten (auf der Bussenverfügung sind die zuständige Instanz und die Frist vermerkt). Wenn Ihre Anfechtung aber ohne Erfolg bleibt, müssen Sie Verfahrenskosten übernehmen - und die werden Sie wahrscheinlich teurer zu stehen kommen als die Busse selber.

Übrigens: Eine mutwillige Anzeige wider besseres Wissen gilt als falsche Anschuldigung und wird mit Busse oder Gefängnis bestraft.

(hrs)