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Deshalb muss nun der Verkäufer Ihnen gegenüber vollumfänglich für die Mängel an der Kaffeemaschine einstehen.
Sie müssen dem Verkäufer aber zuerst die Möglichkeit geben, den Fehler zu beheben. Schreiben Sie ihm einen Brief und setzen Sie ihm eine angemessene Frist von beispielsweise zwei Wochen. Kündigen Sie ihm gleichzeitig an, dass Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen werden, falls er die Reparatur verweigert oder sie wieder nicht gelingt.
(dw)
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