Geht eine Pensionskasse Pleite, zahlt der Sicherheitsfonds die Ansprüche der Angestellten. Der Sicherheitsfonds kann dann gemäss Gesetz diejenigen Personen zur Kasse bitten, «die für die Zahlungsunfähigkeit der Vorsorgeeinrichtung oder des Versichertenkollektivs ein Verschulden trifft». Zu diesen «Personen» gehört auch der Kanton. Er muss geradestehen, wenn die kantonale Aufsichtsbehörde bei ihrer Aufsichtstätigkeit schlampt und deswegen die Pleite einer Kasse mitverschuldet.

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