Die Prämien für die Krankenkassen steigen fast jedes Jahr. Der Bundesrat trägt mit einer geplanten Reform dazu bei: Auf seinen Antrag hin beschloss das Parlament im Dezember ein neues Finanzierungsmodell unter dem Namen Efas. Die Abkürzung steht für «einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen». Die Krankheitskosten sollen künftig nach einem einheitlichen Schlüssel zwischen Kantonen und Prämienzahlern verteilt werden.
Bis zu 180 Franken mehr pro Jahr
Dadurch werden sich die Krankenkassenprämien etwa für eine vierköpfige Basler Familie pro Jahr um rund 400 Franken erhöhen. Das zeigen die Berechnungen des Bundesamts für Gesundheit. In St. Gallen und Bern dürften es 200 Franken sein, in Zürich 140 Franken. Pro Person und Jahr beträgt der erwartete Prämienaufschlag 12 bis 180 Franken.
Die Kantone hingegen müssen künftig weniger für Spital- und Pflegekosten ausgeben. Pierre-Yves Maillard, ehemaliger Gesundheitsdirektor des Kantons Waadt und heute Präsident des Gewerkschaftsbundes, sagt: «Die meisten Deutschschweizer Kantone werden auf Kosten der Prämienzahler sparen.» Der Gewerkschaftsbund hat mit Zahlen des Bundes berechnet, dass die Prämien in den Deutschschweizer Kantonen jährlich um 500 Millionen Franken steigen. Das entspricht 1,5 Prozent des gesamten Prämienbetrags.
Laut Maillard sind die Kantone heute verpflichtet, die Finanzierung der Langzeitpflege sicherzustellen. Mit dem neuen Modell würden sie sich aus der Verantwortung stehlen. Die Kantone schieben Pflegekosten auf die Prämienzahler ab.
Der Bund geht davon aus, dass das neue Modell insgesamt ein Nullsummenspiel ist. In einem Bericht des Bundesamts für Gesundheit heisst es: Was die Deutschschweizer Prämienzahler zusätzlich berappen müssten, könnten die Westschweizer sparen. Das sieht der Krankenkassenverband Santésuisse anders: Er rechnet damit, dass das neue Modell schweizweit zu einer Prämienerhöhung führt. Im Jahr 2035 müssten die Prämienzahler 5 Milliarden Franken mehr bezahlen als heute. 2040 wären es schon 10 Milliarden Franken – zusätzlich zum sonstigen Anstieg der Prämien.
Referendum: Volk soll das letzte Wort haben
Die Gewerkschaften sammeln zurzeit Unterschriften für ein Referendum gegen diese Änderungen (Stop-efas.ch). 50'000 Unterschriften braucht es, damit die Bevölkerung darüber abstimmen kann. Die Sammelfrist läuft noch bis zum 18. April.
So werden die Krankheitskosten neu verteilt
Bisher finanzieren die Kantone 55 Prozent der Kosten für stationäre Leistungen (mit Übernachtung im Spital).
45 Prozent der Kosten decken die Krankenkassen. Ambulante Leistungen (ohne Übernachtung) werden vollständig durch Prämien finanziert. Mit der Finanzreform sollen die Prämienzahler ab dem Jahr 2028 generell 73,1 Prozent der Kosten übernehmen, die Kantone noch 26,9 Prozent. Ab 2032 sollen auch die Gesundheitskosten in Alters- und Pflegeheimen nach dem gleichen Modell verteilt werden. Heute finanzieren die Kantone einen grossen Teil dieser Pflegekosten mit Steuereinnahmen.