Markus Frei (Name geändert) aus dem Zürcher Weinland kaufte im Februar 2023 einen Ski- und Snowboardträger für seinen Range Rover. Dafür bezahlte er in einem Internetshop 429 Franken. Der Dachträger war dem 42-jährigen Familienvater von seiner Autogarage in Schaffhausen empfohlen worden.

Vor einem Jahr montierte Markus Frei den Träger mit Ski und Snowboards auf seinem Auto und fuhr mit seiner Ehefrau und den zwei Kindern in die Skiferien nach Arosa. Doch die Familie kam nicht weit. Auf der Autobahn bei Andelfingen ZH hörte die Familie ein rumpelndes Geräusch und das Snowboard flog vom Dach. Grund: Die Halterung hatte sich geöffnet – wegen eines Materialfehlers, wie die Polizei später feststellte.

Die Polizei fand ausserdem heraus, dass der Skiträger für Freis Auto nicht zugelassen war, und verzeigte Frei beim Statthalteramt des Bezirks Andelfingen. Das Amt erliess ­einen Strafbefehl und büsste Markus Frei mit 300 Franken – wegen «Lenkens eines Fahrzeugs in nicht betriebssicherem oder vorschriftsgemässem Zustand».

Markus Frei war damit nicht einverstanden. Er schaltete die Rechtsschutzversicherung des K-Tipp ein. Ein von der Versicherung ­beauftragter Anwalt erhob Einsprache gegen den Strafbefehl – und bekam Recht. Das Statthalteramt stellte das Verfahren ein.

Begründung: Frei könne kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden. Ihm sei der Skiträger von seiner Garage empfohlen ­worden, und darauf habe er vertrauen dürfen.