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K-Tipp 06/2008
25.03.2008
Mehrere K-Tipp-Leser blitzten mit ihren defekten Handys bei den Händlern ab: Der Fehler falle nicht unter die Garantieleistung, weil es sich um einen selbstverschuldeten Wasserschaden handle, hiess es.
K-Tipp-Leser Peter Kaufmann (Name geändert) wollte es genauer wissen. Er liess sein
bei Swisscom gekauftes Nokia 6131 von einer unabhängigen Stelle begutachten. Dort hiess es, das Natel habe eine schadhafte Lötstelle – wahrscheinlich wegen eines Produktionsfehlers. Swisscom: «Das können wir nicht nachvollziehen. Uns sind keine weiteren Fälle bekannt, bei denen es sich nicht tatsächlich um einen Feuchtigkeitsschaden handelt.»
Das Wiener Handelsgericht gab einem Kläger recht, der belegen konnte, dass die Aussetzer seines Handys auf einen Fehler in der Elektronik zurückzuführen waren (Saldo 3/08). Auch dort hatte der Händler die Garantieleistungen erst abgelehnt, weil es sich angeblich um
einen Wasserschaden handelte.
K-Tipp-Leser Peter Kaufmann (Name geändert) wollte es genauer wissen. Er liess sein
bei Swisscom gekauftes Nokia 6131 von einer unabhängigen Stelle begutachten. Dort hiess es, das Natel habe eine schadhafte Lötstelle – wahrscheinlich wegen eines Produktionsfehlers. Swisscom: «Das können wir nicht nachvollziehen. Uns sind keine weiteren Fälle bekannt, bei denen es sich nicht tatsächlich um einen Feuchtigkeitsschaden handelt.»
Das Wiener Handelsgericht gab einem Kläger recht, der belegen konnte, dass die Aussetzer seines Handys auf einen Fehler in der Elektronik zurückzuführen waren (Saldo 3/08). Auch dort hatte der Händler die Garantieleistungen erst abgelehnt, weil es sich angeblich um
einen Wasserschaden handelte.
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