Die Aargauerin Margrit Lüthy (Name geändert) fährt einen Peugeot 308. Für den Neuwagen zahlte sie vor sechs Jahren rund 34 000 Franken. Sie schloss bei der Allianz eine Vollkaskoversicherung ab. Das kostete sie 698 Franken pro Jahr.
Eine Teilkasko deckt Schäden am eigenen Fahrzeug, die man nicht selbst verursacht, etwa durch Hagel, Tiere oder Vandalen. Die Vollkasko deckt zusätzlich die Kosten von selbst verursachten Schäden.
Im Januar sprang Lüthys Peugeot nicht mehr an. Ein Nagetier hatte im Motor des draussen parkierten Autos einen Nussvorrat angelegt (siehe kleines Bild im PDF). Der Motor musste ausgewechselt werden. Das kostete knapp 8000 Franken. Lüthy ging davon aus, dass die Allianz die Kosten übernehmen würde. Doch sie lehnte ab. Die Kasko sehe für dieses Ereignis keinen Versicherungsschutz vor.
Das trifft zu, wie ein Blick ins Kleingedruckte zeigt: Bei den versicherten Ereignissen sind bei den Schäden durch Tiere nebst Kollisionen nur «Folgeschäden durch Bisse von Nagetieren und Mardern» erwähnt. Andere durch Nagetiere verursachte Schäden sind nicht gedeckt. Die Allianz bezahlte der Kundin «aus Kulanz» 1200 Franken an den Schaden. Lüthy ist enttäuscht: «Mir war diese Versicherungslücke nicht bewusst.»
Nagetierschäden nur teilweise gedeckt
Eine Analyse des K-Tipp der Versicherungsbedingungen (AVB) von zehn Gesellschaften zeigt:
- Basler, Helvetia, Mobiliar, Simpego, Sympany und Zürich decken ebenfalls nur Marder- und Nagetierbisse – nicht generell Schäden durch Tiere.
- Axa und Postfinance versichern sogar nur Bisse von Mardern.
- Einzig bei Generali und Vaudoise sind alle von Nagetieren verursachten Schäden gedeckt.
Ausschlüsse auch bei Vandalenschäden
Auch die Bernerin Ariane Küng (Name geändert) ist von der Deckung ihrer Versicherung enttäuscht: Sie hat für ihren Nissan Evalia bei der Axa eine Vollkasko und zahlt 498 Franken Prämie. Im März warf ein Unbekannter in Bern einen Plastikbehälter auf das fahrende Auto und verursachte eine Delle. Das Ausbeulen kostete rund 400 Franken.
Die Axa will die Kosten nicht übernehmen. Böswillige Beschädigungen wären zwar ohne Selbstbehalt versichert. Aber im Kleingedruckten zählt die Axa abschliessend auf, welche böswilligen Beschädigungen gedeckt sind. Erwähnt werden etwa das Beschädigen von Antennen und Rückspiegeln oder das Verschmieren der Karosserie. Das Bewerfen des Autos mit einem Gegenstand ist aber nicht ausdrücklich aufgezählt. Also sind die Kosten nicht gedeckt.
Auch die anderen Versicherer zählen im Kleingedruckten auf, was unter dem Titel «Böswillige Beschädigung» oder «Vandalenschäden» versichert ist. Wichtig für Cabriofahrer: Das «Aufschlitzen des Cabrioletverdecks» gehört etwa bei Axa, Helvetia und Postfinance nicht dazu. Es fällt bei ihnen unter den Begriff «Parkschaden» und wäre nur mit einer Zusatzversicherung gedeckt. Dasselbe gilt bei allen Versicherungen für den Fall, dass ein Unbekannter den Lack zerkratzt.