In Ausnahmefällen ist der Zahnarzt durch die Grundversicherung der Krankenkasse bezahlt - etwa bei einer Kiefergelenksarthrose. Meist werden dann Zahnimplantate in den Kiefer geschraubt.

Die Zahnärztliche Klinik in Gommiswald SG setzte einer Patientin neuartige und umstrittene BOI-Implantate ein. Diese werden nicht von oben in den Kieferknochen gebohrt und eingesetzt, sondern von der Seite her in den Kiefer gefräst. Nun hat das Bundesgericht entschieden: Die Wirksamkeit dieser Methode ist nicht erwiesen, also müssen die Krankenkassen diese Behandlung nicht übernehmen.

(em)

Eidg. Versicherungsgericht, Urteil K 84/06 vom 11. 12. 2006