Kasse wechseln, aber richtig
Lohnt sich der Wechsel zu einer neuen Billigkasse? Worauf muss ich bei einer höheren Franchise achten? Der K-Tipp gibt Antworten.
Inhalt
K-Tipp 19/2002
13.11.2002
Kann ich die Grundversicherung im November auch noch kündigen, wenn ich eine höhere Wahlfranchise habe?
Ja. Bedingung ist allerdings, dass Sie mindestens ein Jahr lang mit dieser Wahlfranchise bei Ihrer jetzigen Kasse versichert waren.
Sie sind übrigens nicht verpflichtet, Ihre jetzige Franchise zum neuen Versicherer «mitzunehmen». Sie können sich also bei der neuen Kasse mit jeder Wahlfranchise versichern lassen - aber natürlich auch mit der gesetzlichen ord...
Kann ich die Grundversicherung im November auch noch kündigen, wenn ich eine höhere Wahlfranchise habe?
Ja. Bedingung ist allerdings, dass Sie mindestens ein Jahr lang mit dieser Wahlfranchise bei Ihrer jetzigen Kasse versichert waren.
Sie sind übrigens nicht verpflichtet, Ihre jetzige Franchise zum neuen Versicherer «mitzunehmen». Sie können sich also bei der neuen Kasse mit jeder Wahlfranchise versichern lassen - aber natürlich auch mit der gesetzlichen ordentlichen Franchise von 230 Franken.
Im K-Tipp stand, Helsana und Swica würden Billigkassen planen. Wann kommen sie?
Die Swica verzichtet vorläufig, die geplante Kasse namens Prima auf den Markt zu bringen - obwohl sie für die Erlaubnis eigens noch das Bundesgericht bemüht hatte.
Die Helsana hingegen ist bereit: Auf das Jahr 2003 können Interessenten zur Sansan oder zur Avanex wechseln. Prämienmässig ist das aber derzeit nicht besonders attraktiv, weil neue Kassen im ersten Betriebsjahr die Durchschnittsprämie des Kantons verlangen müssen.
In den Unterlagen meiner Krankenkasse heisst es, man könne die Grundversicherung erst wechseln, wenn man sämtliche Prämien und die Kostenbeteiligung bezahlt hätte. Stimmt das?
Nein. Dieser Passus stand mal im Gesetz, ist aber vom Bundesgericht im Jahr 1999 für ungültig erklärt worden.
Wenn man bei der EGK-Gesundheitskasse Zusatzversicherungen hat, aber keine Grundversicherung, so verlangt die EGK einen Verwaltungszuschlag von 20 Franken pro Jahr. Auf solche Schikanen sollten Sie hinweisen, wenn vom Kassenwechsel die Rede ist.
Die EGK-Gesundheitskasse ist eine der letzten Kassen, die an dieser konsumentenfeindlichen Praxis festhält. Der Zuschlag darf allerdings nicht mehr betragen als 50 Prozent der geschuldeten Prämien.
Auch bei der Krankenkasse SLKK zahlen Nur-Zusatzversicherte einen Zuschlag.
Verbreiteter ist eine andere Konsequenz für Kassenwechsler: Viele Versicherte mit HMO- oder Hausarztmodell erhalten Rabatte bei den Zusatzversicherungen, falls sie die Zusätze bei der gleichen Kasse haben. Diese Rabatte in den Zusätzen gehen verloren, wenn man die Grundversicherung wegzügelt. Das ist beispielsweise bei der Concordia der Fall.
Ich habe im Internet die Prämien verglichen. Dabei ist mir aufgefallen, dass die sehr günstige Krankenkasse Wädenswil bei www.vzonline.ch oft als Spitzenreiterin auftaucht, bei www.comparis.ch hingegen überhaupt nicht. Was steckt dahinter?
Die Krankenkasse Wädenswil ist eine jener günstigen Kleinkassen, die sich im Kanton Zürich gegen ein zu starkes Wachstum bei den Versicherten wehren. Deshalb hat sie der Firma Comparis ihre Regioneneinteilung nicht geliefert. Ohne diese Einteilung lassen sich aber die Prämien an einzelnen Orten nicht eruieren. vzonline.ch hingegen hat diese Regionentabelle.
Übrigens: Bis zum Redaktionsschluss dieser Nummer hat comparis.ch von den Internetnutzern eine Gebühr verlangt, falls sie umfassende Prämienvergleiche wollten; gratis gab es hingegen nur rudimentäre Infos. Damit wäre vzonline.ch als einzige umfassende kostenlose Internetdienstleistung für Prämienvergleiche verblieben. Comparis will die Praxis aber wieder ändern.
Im K-Tipp steht «Alle an Ihrem Wohnort tätigen Kassen müssen Sie in die Grundversicherung aufnehmen». Was gilt aber, wenn die Kasse an meinem Wohnort kein Büro hat?
Wo eine Kasse den Sitz oder eine Filiale hat, spielt bei der Aufnahmepflicht keine Rolle. Entscheidend ist, dass sie für den fraglichen Ort oder die betreffende Region einen vom Bundesamt genehmigten Prämientarif hat. Dann ist die Kasse dort auch «tätig».
Auf der Website des «Beobachters» habe ich ein PopUp-Werbefenster angeklickt, das unter dem Titel «Krankenkasse wechseln» eine neutrale Beratung versprach. Auf meine Anmeldung hin habe ich aber einzig einen Assura-Vorschlag erhalten. Warum?
Diese Unsitte ist leider unter den freien Krankenkassenvermittlern weit verbreitet: Sie nennen sich «neutral» und «unabhängig», vermitteln aber nur diejenigen Kassen, von denen sie für jeden neuen Kunden eine Provision erhalten. Oder sie nennen in der Werbung konkrete Prämien - ohne zu präzisieren, welche Einschränkungen sich hinter dem Frankenbetrag verstecken.
Versicherte, die wirklich die günstigste Kasse suchen, werden bei provisionsgesteuerten Vermittlern kaum fündig.
(em)