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Die Krankenkassen müssen den Appetitzügler Reductil nicht zahlen, hat das höchste Gericht entschieden. Es sei nicht erwiesen, dass man mit diesem Präparat dauerhaft abnehmen könne.
Das Bundesgericht hat es auch abgelehnt, Reductil provisorisch auf die Liste der kassenpflichtigen Medikamente zu setzen, wie das bei Xenical passiert ist. Xenical bleibt noch bis September 2003 auf der Liste der von der Grundversicherung der Krankenkassen bezahlten Medikamente.
(em)...
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