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K-Tipp 18/2007
26.10.2007
Immer wieder rechnen Geschäftsinhaber den Rechnungsbetrag in Franken um. Und rühmen sich dabei ihrer Kundenfreundlichkeit: So sehe der Kunde gleich, wie hoch die Rechnung in Franken und Rappen ausfalle.
Doch der K-Tipp rät: Unterschreiben Sie solche Belege nicht. Denn meistens sind die Umrechnungskurse katastrophal schlecht. Eigentlich sind ausländische Geschäftsinhaber verpflichtet, Kreditkartenkunden in der Landeswährung zahlen zu lassen. Doch manche weigern sich.
Tipp: Melden Sie solche Transaktionen Ihrem Kreditkartenherausgeber. Wenn Sie Glück haben, erhalten Sie von ihm eine Entschädigung. Sicher wird er aber den fehlbaren Händler verwarnen.
Doch der K-Tipp rät: Unterschreiben Sie solche Belege nicht. Denn meistens sind die Umrechnungskurse katastrophal schlecht. Eigentlich sind ausländische Geschäftsinhaber verpflichtet, Kreditkartenkunden in der Landeswährung zahlen zu lassen. Doch manche weigern sich.
Tipp: Melden Sie solche Transaktionen Ihrem Kreditkartenherausgeber. Wenn Sie Glück haben, erhalten Sie von ihm eine Entschädigung. Sicher wird er aber den fehlbaren Händler verwarnen.
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