Inhalt
Ja. Eine solche Einrichtung stellt eine Änderung am Mietobjekt dar. Dafür brauchen Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters.
Hat der Vermieter sein Einverständnis gegeben, müssen Sie die Leiter bei Ihrem Auszug aus der Wohnung nicht demontieren.
Ausnahme: Der Vermieter hat in seiner schriftlichen Zustimmung bereits festgehalten, dass die Katzenleiter bei Ihrem Auszug wieder entfernt werden muss.
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