Ja. Eine solche Einrichtung stellt eine Änderung am Mietobjekt dar. Dafür brauchen Sie die schrift­liche Zustimmung des Vermieters.

Hat der Vermieter sein Einverständnis gegeben, müssen Sie die Leiter bei Ihrem Auszug aus der Wohnung nicht demon­tieren.

Ausnahme: Der Vermieter hat in seiner schrift­lichen Zustimmung bereits festgehalten, dass die Katzenleiter bei Ihrem Auszug wieder entfernt werden muss.