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05.05.2009
Ja. Sie können den Hund zurückgeben und haben Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Tiere sind zwar rechtlich gesehen keine Sachen, können aber wie Sachen mangelhaft sein. Und ein Mangel liegt auch dann vor, wenn das Tier wegen einer Krankheit oder wegen eines anderen körperlichen Defekts nicht oder nur beschränkt wie zugesichert eingesetzt werden kann.
In einem solchen Fall können Käufer innert eines Jahres nach Übergabe des Tieres die vertraglich vereinbarten oder gesetzli-chen Garantierechte geltend machen. Wichtig: Wer bei einer gekauften Sache einen Mangel feststellt, muss das dem Verkäufer sofort melden.
Buchtipp zum Tierrecht: Alle wichtigen Alltagsfragen zum Umgang mit Haustieren beantwortet der Ratgeber von Gieri Bolliger: «Tier im Recht transparent», 560 Seiten, Verlag Schulthess, Fr. 49.–. Er ist im Buchhandel erhältlich und im Internet unter www.tierimrecht.org (Fr. 49.– zuzüglich Fr. 8.– für Porto und Verpackung).
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