Die Familie Rochin war in den Ferien, als es passierte. In ihrem Haus in Unterseen BE stieg die Heizung aus. Die ausserordentliche Kälte im Februar 2012 bewirkte, dass in der Küche eine Wasserzuleitung gefror und barst.
Mit gravierenden Folgen: Es lief viel Wasser ins Erdgeschoss und in den Keller. Rund drei Wochen lang standen Austrocknungsmaschinen im Haus. Maler, Gipser, Bodenleger und Schreiner hatten viel zu tun. Insgesamt rechnet die Familie mit Kosten von rund 40 000 Franken.
Glück im Unglück: Die Familie hat bei der Mobiliar die freiwillige Gebäudewasser-Versicherung, die genau solche Folgekosten von defekten Wasserleitungen am Gebäude deckt – auch nach Frostschäden. Die Mobiliar zahlt denn auch alles – bis auf den branchenüblichen Selbstbehalt von 200 Franken.
Die Mobiliar sagt, in der ersten Februarhälfte seien ihr 5000 Frostschäden mit einer Schadenssumme von total 27 Millionen Franken gemeldet worden. Christian Ott, Schadendienstleiter in der Mobiliar-Generalagentur Interlaken/Oberhasli, betont: «Aufgrund der langen Kälteperiode waren sogar viele bewohnte und vermeintlich ausreichend beheizte Häuser betroffen.»
Das Beispiel zeigt: Für Besitzer von Einfamilienhäusern und für Stockwerkeigentümer kann es sich lohnen, eine Gebäudewasser-Versicherung zu haben. Im Gegensatz zur Feuer- und Elementarversicherung, die in den meisten Kantonen obligatorisch ist, ist diese Deckung freiwillig.
Die Gebäudewasser-Versicherung zahlt aber nicht nur bei Frost, sondern auch bei Rost. Das heisst: Wenn eine alte, verrostete Wasserleitung leckschlägt, sind die Folgekosten im Haus ebenfalls gedeckt.
Mitversichert sind in der Regel auch:
- Schäden durch auslaufende Aquarien, Wasserbetten und Zierbrunnen.
- Folgekosten am Gebäude, wenn Regen, Schnee oder Schmelzwasser durch ein undichtes Dach ins Haus gelangt.
- Rückstau aus Abwasserkanalisation oder Grundwasser im Inneren des Gebäudes.
- Ausfliessen von Wasser und anderen Flüssigkeiten aus Heizungs- und Tankanlagen sowie Wärmepumpen.
Bei einigen weniger gravierenden Folgekosten unterscheiden sich die Angebote der Versicherungen – etwa bei der Reparatur des defekten Leitungsstücks. Diese Aufwendungen sind neuerdings bei etlichen Versicherern gedeckt – aber nicht bei allen. Das Gleiche gilt für den Wasserverlust, der durch das Auslaufen wegen eines Leitungslecks entsteht. Diesen Schadenposten übernehmen nur wenige Versicherer. Das gilt auch für einen allfälligen Mietzinsausfall, der bei vermieteten Immobilien nach einem Wasserschaden entstehen kann. Solche Folgekosten kann man jedoch bei einigen Anbietern mit einer Zusatzprämie mitversichern.
Natürlich gibt es auch Schäden, die nicht versichert sind – etwa, wenn bei einem Umbau Wasser durch eine Öffnung im Dach ins Haus dringt. Oder wenn Flüssigkeiten bei der Revision der Heizungsanlage oder beim Auffüllen verschüttet werden. Oder wenn der Besitzer eine Dachluke offen gelassen hat. Grundsätzlich nicht versichert ist auch der Hausrat.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Handelt ein Hausbesitzer grobfahrlässig, kann die Versicherung ihre Zahlungen im Schadenfall kürzen. Das könnte zum Beispiel der Fall sein, wenn jemand sein leerstehendes Ferienhaus im Winter nicht heizt und auch die Wasserleitungen nicht entleert. Oder wenn ein Hausbesitzer verstopfte Leitungen nicht reinigt.
Grosse Differenzen bei den Prämien
Die Prämientabelle auf dieser Seite zeigt, dass die Prämienunterschiede markant sind. Zwei wichtige Details dazu:
- Bei den Aufräumungs- und Entsorgungskosten sind im Prämienbeispiel bis 70 000 Franken versichert. Das entspricht hier 10 Prozent der Versicherungssumme. Achten Sie beim Abschluss darauf, dass Sie diese Kosten hoch genug versichern. In den Standardprodukten einiger Versicherungen ist weniger gedeckt, aber dieser Schutz lässt sich in der Regel anpassen. Solche Kosten fallen an, wenn Überreste beschädigter versicherter Sachen weggeräumt werden müssen.
- Dasselbe gilt bei den Ortungs- und Freilegungskosten. In der Tabelle sind dafür 10 000 Franken eingesetzt. Solche Kosten fallen an, wenn das Suchen des Leitungslecks, das Freilegen des defekten Stücks und das anschliessende Zumauern des Lochs sehr aufwendig sind.
In der Tabelle taucht auch die Aargauische Gebäudeversicherung auf – und zwar deshalb, weil Interessierte die Gebäudewasser-Versicherung in einigen Kantonen günstig bei der kantonalen Monopol-Gebäudeversicherung abschliessen können. Das betrifft aber nur Immobilien, die im betreffenden Kanton stehen. Nebst dem Aargau ist das auch in den Kantonen Baselland und Glarus möglich. Bei der Basellandschaftlichen Gebäudeversicherung heisst es, die Prämie für ein vergleichbares Haus wie im Prämienbeispiel mache im Jahr Fr. 205.80 aus (ebenfalls mit unbegrenzten Aufräumungskosten und ohne Selbstbehalt).
Wichtige Tipps zum Thema:
- Stockwerkeigentümer sollten unbedingt eine gemeinsame Police abschliessen. Auch in grösseren Reihenhaus-Überbauun-gen mit gemeinsamer Verwaltung sollten Interessenten zusammen auftreten und Grössenrabatte verlangen.
- Die Versicherungssumme der Gebäudewasser-Versicherung richtet sich nach dem Gebäudewert, den die kantonale Gebäudeversicherung festgelegt hat. Falls also die kantonale Gebäudeversicherung den Wert des Hauses plötzlich markant höher einschätzt, müssen sich Betroffene auch bei ihrer Gebäudewasser-Versicherung melden – sonst droht eine Unterversicherung. Dann kann die Gesellschaft nach einem Schadenfall ihre Zahlung entsprechend kürzen.
- Mieterinnen und Mieter müssen keine solche Versicherung abschliessen, weil ihnen das Haus ja nicht gehört. Aber: Bei den hier versicherten Folgekosten sind Schäden am Mobiliar nicht gedeckt. Dafür springt die Hausratversicherung ein.
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