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Ein Walliser Jäger schoss einen Bartgeier ab. Dafür wurde er unter anderem wegen Verletzung von Jagdvorschriften zu zehn Tagen Gefängnis bedingt verurteilt. Das Tier war von einer holländischen Stiftung ausgesetzt worden, die sich um die Wiederansiedlung des Bartgeiers in den Alpen bemüht.
Diese Stiftung verlangte nun vom Jäger Schadenersatz in der Höhe von 118000 Franken.
Doch damit ist die Stiftung vor Bundesgericht abgeblitzt. Mit dem Aussetzen des Bartgei...
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