Die Krankenkasse Intras hatte einer Frau 1241 Franken für Medikamente bezahlt. Dann stellte sie fest, dass der Gynäkologe die Präparate im Rahmen einer künstlichen Befruchtung (Invitro-Fertilisation mit Embryotransfer) eingesetzt hatte. Deshalb forderte die Kasse das Geld von der Frau zurück.



Das Bundesgericht hat diese Forderung bestätigt, weil die Invitro-Fertilisation zwar vom Gesetz zugelassen ist, von den Kassen aber nicht bezahlt werden muss. Die Frau wandte ein, die b...