Es geschah an einem Gründonnerstag: Ein Notfallpsychiater wies Brigitte von Au (Name geändert) gegen ihren Willen in eine Klinik ein. Die 50-Jährige war damals in einer seelischen Krise und sagte dem Notfalldienst am Telefon, sie wolle sich das Leben nehmen.
In der Klinik fühlte sich Brigitte von Au vom Personal gedemütigt. «Ein Arzt herrschte mich an: ‹Hier befehlen wir, Sie haben nichts zu sagen.›» Von Au wandte sich an die Beratungsstelle Psychex. Seit 1987 vermittelt der Verein Psychex Anwälte, die gegen die ungerechtfertigte Einsperrung von Patienten Rekurs einlegen.
Davon profitierte auch Brigitte von Au. «Es war eindrücklich, wie schnell Psychex eine Lösung fand», sagt sie. «Ich unterschrieb eine Vollmacht. Drei Stunden später konnte ich heimgehen.»
Immer mehr Patienten suchen Hilfe bei Psychex: Laut dem Jahresbericht erhielt der Verein letztes Jahr rund 4800 Anrufe von Klienten – 2000 mehr als vor fünf Jahren.
Doch jetzt ist die wichtige Arbeit gefährdet. Denn das Bundesamt für Sozialversicherungen will den Geldhahn zudrehen. Bisher erhielt der Verein pro Jahr 120 000 Franken von der Invalidenversicherung. Im August drohte das Bundesamt, die zweite Rate der jährlichen Subvention nicht zu zahlen. Grund: Psychex hatte sich geweigert, dem Bundesamt eine Liste mit Namen, Vornamen, Geschlecht und Geburtsdatum sämtlicher Klienten zu geben. Das Amt gab an, es brauche die Liste, um zu prüfen, ob Psychex berechtigt sei, Subventionen zu erhalten. Geld vom Bund gibts nur, wenn mindestens die Hälfte der Klienten IV-Bezüger sind.
«Eine absurde Forderung»
Fachleute kritisieren das Vorgehen des Bundesamts scharf. Der Zürcher Patientenanwalt Kurt Pfändler findet es «absurd», dass das Bundesamt die Namen der Psychex-Klienten verlangt: «Patienten gehen davon aus, dass Beratungsstellen ihre Angaben nicht an andere Stellen weitergeben.» Der St. Galler Rechtsanwalt Roger Burges, Generalsekretär des Vereins Psychex, sagt: «Die Aufforderung, Namen bekannt zu geben, kommt einer Anstiftung zur Verletzung des Berufsgeheimnisses gleich.» Das Bundesamt brauche die Namen nicht, denn es sei allgemein bekannt, dass die Mehrzahl der Psychiatriepatienten IV-Rentner seien. Bisher habe der Bund nie Namen verlangt – auch nicht von anderen Beratungsstellen: «Es verstösst gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung, dass nur Psychex eine solche Auskunft geben muss.»
Dazu kommt: Die Namen der Psychex-Klienten sind besonders sensible Personendaten. Der Zürcher Rechtsanwalt Viktor Györffy, Präsident des Vereins Grundrechte. ch, erklärt: «Patienten, die Psychex anrufen, outen sich als Betroffene der Zwangspsychiatrie.» Das Bundesamt habe kein Recht, zu wissen, ob jemand in der Psychiatrie stecke.
Margrit Kessler, Präsidentin von SPO Patientenschutz, warnt: «Es wäre eine schwere Verletzung des Datenschutzes, wenn Psychex die Namen von psychisch Kranken dem Bund geben würde.» Psychex-Gründer Edmund Schönenberger wirft dem Bundesamt vor, seinen Verein zu schikanieren, weil es mit seiner Kritik an der Psychiatrie nicht einverstanden sei.
Nur Stichproben bei andern Organisationen
Eine Umfrage bei Behindertenverbänden gibt den Kritikern recht. Pro-Infirmis-Sprecher Mark Zumbühl: «Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat uns nie aufgefordert, eine Liste mit allen Klienten zu senden.» Das Amt schaue die Namen der Klienten nur stichprobenmässig an. Auch die Behindertenorganisation Integration Handicap berichtet bloss von Stichproben.
Laut Schönenberger hat Psychex nur noch 10 000 Franken in der Kasse. Unter dem Druck ist der Verein eingeknickt: Schönenberger will dem Bund die verlangten Daten liefern. Um das zu ermöglichen, verlangte Sekretär Burges bei der Anwaltskammer St. Gallen, ihn vom Anwaltsgeheimnis zu entbinden.
Zur Kritik der Fachleute sagt Harald Sohns, Mediensprecher des Bundesamts für Sozialversicherungen, es sei in den Leistungsverträgen mit Psychex festgehalten, dass der Verein belegen müsse, dass er für Menschen mit einer Behinderung tätig ist. Das Subventionsgesetz unterstütze diese Forderung. Der Datenschutz sei gewährleistet, denn das Bundesamt werde die Namen der Klienten vertraulich behandeln. Für eine «ernsthafte Kontrolle» genüge es nicht, die Zahl der unterstützten Personen zu melden. Das Bundesamt überprüfe alle subventionierten Organisationen. Es liege an Psychex, den Klienten mitzuteilen, dass der Verein ihre Personalien dem Bundesamt auf Anfrage bekannt geben müsse.