Am letzten Sonntag im Oktober stellten Kunden der Telecomfirma Salt an mehreren Orten der Schweiz fest: Die Internetverbindung funktioniert nur mangelhaft oder gar nicht. Nach ein paar Stunden räumte Salt «eine partielle Netzwerkstörung» ein.
Schlimmer traf es neun Monate zuvor Tausende Swisscom-Kunden: Sie mussten teils tagelange Unterbrüche ihrer Telefon- oder Internetverbindung hinnehmen. Schuld waren angeblich «Fehler in der Lieferantensoftware».
Pannen im Netz sind keine Seltenheit. Das zeigen die zahlreichen Meldungen aus der Bevölkerung zu Salt, Sunrise, Swisscom, UPC und Co., die Monat für Monat auf dem Portal Allestörungen.ch eingehen. Besonders ärgerlich: Die Telecomfirmen stellen ihren Kunden auch bei Unterbrüchen in der Regel die Abokosten für den ganzen Monat in Rechnung. Und dies, obwohl Kunden rechtlich zumindest bei einem mehrtägigen Netzausfall Anspruch auf eine Reduktion hätten («Saldo» 2/2018).
SP-Nationalrat Thomas Hardegger aus Rümlang ZH wollte die Stellung der Kunden im Pannenfall verbessern. «Kleine und mittlere Unternehmen sowie Privatkunden erhalten heute, wenn sie Glück haben, eine lauwarme Entschuldigung», kritisierte er in der vergangenen Herbstsession des Parlaments. Und er schlug vor, folgende Bestimmung ins Fernmeldegesetz aufzunehmen: «Entstehen den Kundinnen und Kunden aus Störungen bei Mobilfunk- und Festnetzdienstleistungen Nachteile, sind sie grundsätzlich zu entschädigen.» Die Unternehmen sollten selber einen Umsetzungsvorschlag erarbeiten. Der Bund müsste jedoch eine Regelung vorgeben, «wenn sich die Branche ihrer Verantwortung entzieht».
Ausfallentschädigung: England macht es vor
Mit seinem Antrag verfolgte Hardegger das Ziel, «dass die Nonchalance aufhört, mit der die Unternehmen heute die von ihnen verursachten Unterbrüche hinnehmen». Er wollte sie zu «mehr Sorgfalt» bewegen. Zudem verwies er auf das Beispiel Grossbritannien. Dort haben sich die Telecomfirmen verpflichtet, bei Netzpannen unaufgefordert eine Gutschrift auf die Konten der Betroffenen zu veranlassen (K-Tipp 4/2018).
Doch Hardegger legte sich im Nationalrat vergeblich ins Zeug: Sein Antrag scheiterte mit 139 gegen 52 Stimmen. Nur Sozialdemokraten und Grüne sagten fast geschlossen Ja. Der Rümlanger SP-Politiker lief auch mit weiteren Anliegen auf – so etwa mit dem Vorschlag, einen Fonds für Hilfeleistungen an elektrosensible Menschen einzurichten, denen Mobilfunkstrahlung gesundheitliche Probleme verursacht.
Allerdings: Noch ist das letzte Wort in dieser Angelegenheit wohl nicht gesprochen. Im Dezember wird sich der Ständerat mit der Revision des Fernmeldegesetzes befassen. Sollte nicht bereits die vorberatende Kommission Hardeggers Anträge wieder aufs Tapet bringen, könnten sie auch als Einzelanträge in die Debatte eingespeist werden.
Die Chancen dazu stehen nicht schlecht. Der K-Tipp fragte bei mehreren Ratsmitgliedern nach, ob sie gegebenenfalls solche Einzelanträge einreichen würden. Die Antwort der Basler Ständerätin Anita Fetz (SP): «Das kann ich mir gut vorstellen.»