Kein Glück mit Fortuna
Versicherte müssen einen Schaden so rasch wie möglich melden. Das gilt auch bei Rechtsschutzversicherungen. Wer zuwartet, erhält im schlimmsten Fall weniger Geld.
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K-Tipp 19/2011
12.11.2011
Letzte Aktualisierung:
15.11.2011
Beatrice Walder K-Tipp
Der Solothurner Arthur Wermuth (Name geändert) erhielt Anfang Mai 2011 einen Vorbescheid der IV-Stelle. Sein Gesundheitszustand habe sich laut einem Arztgutachten verbessert. Deshalb werde seine IV-Rente voraussichtlich auf eine Viertelsrente gekürzt.
Damit war Wermuth nicht einverstanden. Er beauftragte einen Anwalt, den Entscheid anzufechten. Er teilte ihm aber erst eineinhalb Monate später mit, dass er bei der Fortuna eine Rechtsschutzpolice abgeschlosse...
Der Solothurner Arthur Wermuth (Name geändert) erhielt Anfang Mai 2011 einen Vorbescheid der IV-Stelle. Sein Gesundheitszustand habe sich laut einem Arztgutachten verbessert. Deshalb werde seine IV-Rente voraussichtlich auf eine Viertelsrente gekürzt.
Damit war Wermuth nicht einverstanden. Er beauftragte einen Anwalt, den Entscheid anzufechten. Er teilte ihm aber erst eineinhalb Monate später mit, dass er bei der Fortuna eine Rechtsschutzpolice abgeschlossen hat. Nach der Anmeldung des Schadenfalls lehnte die Versicherung die Kostengutsprache ab: «Die Anmeldung des Schadenfalls hätte innert zehn Tagen» erfolgen müssen, teilte die Fortuna Wermuths Anwalt mit Verweis auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) mit.
Keine Verweigerung der Leistung
Tatsächlich ist diese Frist dort vermerkt. Nur: Wer sie nicht einhält, darf nicht mit einer Verweigerung der Versicherungsleistung bestraft werden. So steht es in Artikel 45 des Versicherungsvertragsgesetzes.
Auch der auf Versicherungsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Peter Dähler meint: «Eine Klausel in den Vertragsbedingungen, die bei verspäteter Anmeldung eine Leistungsverweigerung vorsieht, ist für unser Versicherungsrecht ungewöhnlich und gilt deshalb nicht.»
Meldet ein Versicherter einen Rechtsfall zu spät, müsse er schlimmstenfalls mit Leistungskürzungen rechnen. Dies aber auch nur dann, wenn die Versicherung belegen könne, dass durch die verspätete Meldung ein finanzieller Schaden entstanden sei. Und das ist kaum je der Fall.
Die Fortuna beharrt im vorliegenden Fall trotzdem auf ihrem Standpunkt. Neben der verspäteten Meldung habe Wermuth zudem selbst einen Anwalt beauftragt. Dies hätte er laut AVB nicht tun dürfen.
Auch hier ist Dähler anderer Meinung: «Die Versicherung kann sich höchstens weigern, die durch den Beizug des Anwalts entstandenen Mehrkosten zu übernehmen.»
Achtung: Es gibt auch andere Rechtsschutzversicherungen, die solche schikanösen Bestimmungen in den Vertragsbedingungen haben. Neben Fortuna behalten sich beispielsweise auch Axa-Arag, CAP, Coop Rechtsschutz, DAS, Orion und Protekta vor, ihre Leistungen bei verspäteter Meldung zu verweigern. Auf Nachfrage des K-Tipp gaben die Versicherungen jedoch an, dass sie die Leistungen in einem solchen Fall höchstens gekürzt, aber nicht vollständig verweigert hätten.
Vorgehen im Schadenfall
Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, muss so vorgehen:
- Melden Sie einen Rechtsstreit so schnell wie möglich schriftlich der Rechtsschutzversicherung.
- Lassen Sie sich von einer telefonischen Auskunft, der Fall werde nicht übernommen, nicht entmutigen. Verlangen Sie eine schriftliche Begründung. Und lassen Sie sich anschliessend rechtlich beraten.
- Der Anspruch auf Versicherungsleistungen verjährt zwei Jahre nach Eintritt des Schadenfalls.
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