Im Dezember 2019 verbot der Bund das Pestizid Chlorothalonil mit sofortiger Wirkung, weil es in der ganzen Schweiz das Trinkwasser verschmutzte und als vermutlich krebserregend gilt. Die Behörde sorgte sich um die Gesundheit der Menschen (K-Tipp 1/2020). Aus diesem Grund gewährte sie den Chemiefirmen keine Frist für den Ausverkauf ihrer Lagerbestände. Der Pestizidhersteller Stähler aus Zofingen AG leitete Beschwerde gegen das fristlose Verkaufsverbot ein.

Im April untersagte das Bundesverwaltungsgericht den Verkauf von Restbeständen definitiv. Stähler bedauert den Entscheid. Die letzten Bestände des verbotenen Pestizids entsorgte die Firma gemäss eigenen Angaben bereits Mitte 2022. In der ganzen Schweiz hätten rund 50 bis 70 Tonnen Chlorothalonil entsorgt werden müssen. Viele Bauern mussten sich nicht an den Kosten der Entsorgung beteiligen. Nicht angebrochene Kanister konnten sie zurückgeben. Den Wert habe man den Bauern rückvergütet, so Stähler.