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saldo 9/2007
16.05.2007
Wer seinen Führerausweis für Autos oder Motorräder nach Verkehrsregelverletzungen abgeben muss, darf heute trotzdem noch Töffli und landwirtschaftliche Motorfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 30 km/h lenken. Sogar kleine Autos der Spezialkategorie F, die auf 45 km/h gedrosselt sind, dürfen trotz Ausweisentzugs gefahren werden.
Diese Regelung soll berufliche Härtefälle vermeiden. So kann zum Beispiel ein Landwirt oder ein Handwerker sein Gewerbe in eingeschränktem Mass weiterhin betreiben. Die Entzugsbehörden haben aber die Möglichkeit, den Ausweisentzug auch auf diese Spezialkategorien auszudehnen. Das wird zum Beispiel teilweise bei notorischen Rasern so gehandhabt. Ab dem kommenden Jahr ist ein Umstieg auf die Kategorie F nicht mehr möglich. Damit werden diese Kleinwagen wohl weitgehend von der Strasse verschwinden. Das Gesagte gilt allerdings nur für jene Fahrer, die ihren Ausweis wegen Verkehrsregelverletzungen abgeben mussten. Wer wegen einer Alkohol- oder Drogensucht auf das Billett verzichten muss, darf schon heute überhaupt keine Motorfahrzeuge mehr lenken.
oh
Diese Regelung soll berufliche Härtefälle vermeiden. So kann zum Beispiel ein Landwirt oder ein Handwerker sein Gewerbe in eingeschränktem Mass weiterhin betreiben. Die Entzugsbehörden haben aber die Möglichkeit, den Ausweisentzug auch auf diese Spezialkategorien auszudehnen. Das wird zum Beispiel teilweise bei notorischen Rasern so gehandhabt. Ab dem kommenden Jahr ist ein Umstieg auf die Kategorie F nicht mehr möglich. Damit werden diese Kleinwagen wohl weitgehend von der Strasse verschwinden. Das Gesagte gilt allerdings nur für jene Fahrer, die ihren Ausweis wegen Verkehrsregelverletzungen abgeben mussten. Wer wegen einer Alkohol- oder Drogensucht auf das Billett verzichten muss, darf schon heute überhaupt keine Motorfahrzeuge mehr lenken.
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