Eine Passagierin war in der Tramlinie 11 der Verkehrsbetriebe der Stadt Zürich mit einem Kurzstreckenbillett zu weit gefahren; sie wurde erwischt und musste einen Taxzuschlag von 60 Franken bezahlen.



Wegen dieser «Busse» bemühte die Frau das Bundesgericht - und verlor. Vergebens argumentierte die Frau, sie habe zwei Kurzstreckentickets gehabt und die hätten mehr gekostet als ein Zonenbillett für die ganze Stadt. Dass sie erst seit kurzem in der Schweiz lebt, half ihr als Arg...