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Die Eltern eines zwölfjährigen Zürchers liessen sich scheiden. Für die Dauer des Verfahrens stellte das Bezirksgericht Hinwil ZH den Sohn nach dessen Anhörung unter die alleinige Obhut der Mutter. Der Vater verlangte bis vor Bundesgericht eine alternierende Obhut. Ohne Erfolg. Laut Gericht stellten die Vorinstanzen zu Recht auf den Willen des Sohns ab. Als Zwölfjähriger sei er urteilsfähig.
Bundesgericht, Urteil 5A_222/2021 vom 15.12.2021
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Kindswille (Theorie und Praxis)
Dieses BG-Urteil (Willen des zwölfjährigen, urteilsfähigen Sohns akzeptieren) weckt Hoffnung in mir, dass zukünftig auch die betroffenen Behörden den Kindswille umsetzen müssen. Meine Erfahrung aus dem Jahr 2021 hat das Gegenteil bewiesen, als mein 13-jähriger Enkel vom kesb-SG wohl angehört, jedoch sein Wille zur Beibehaltung der 3-Ferien-Besuchswochen nicht anerkannt rsp mit 5 entspr. verfügten Wochen bestraft wurde.