Inhalt
23.07.2020
Ja. Der Anspruch auf Ausbildungszulagen endet, wenn eine Ausbildung abgebrochen wird. Und zwar am Ende desjenigen Monats, in dem die Ausbildung abgebrochen wurde.
Ja. Der Anspruch auf Ausbildungszulagen endet, wenn eine Ausbildung abgebrochen wird. Und zwar am Ende desjenigen Monats, in dem die Ausbildung abgebrochen wurde.
Kommentare zu diesem Artikel
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar hinzuzufügen
Sind Sie bereits Abonnent, dann melden Sie sich bitte an.
Nichtabonnenten können sich kostenlos registrieren.
Besten Dank für Ihre Registration
Sie erhalten eine E-Mail mit einem Link zur Bestätigung Ihrer Registration.
Keine Kommentare vorhanden